Arbeitsrecht

In Zeiten des anhaltenden wirtschaftlichen Strukturwandels ist die arbeitsrechtliche Betreuung von zentraler Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg. Wir beraten und vertreten Unternehmen, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Darüber hinaus sind wir mit den arbeitsrechtlichen Folgen komplexer gesellschaftsrechtlicher Fusionen und Übernahmen vertraut. Ferner beraten und vertreten wir Arbeitnehmer von der Begründung eines Arbeitsverhältnisses bis hin zu seiner Beendigung, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren. Kernstücke unserer Tätigkeiten sind:

  • Individualarbeitsrecht, u.a. Kündigungsschutzrecht
  • Kollektivarbeitsrecht, Betriebsverfassungsgesetz, Mitbestimmungsgesetze
  • Begleitung bei Betriebsveräußerungen und Umwandlungen
  • Tarifrecht, insbesondere Tarifverhandlungen
  • Outsourcing
  • Arbeitsrechtliche Due Dilligence bei M&A
  • Betriebsübergang und Liquidation
  • Erstellung von Anstellungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverhältnisse
  • Prozessführung vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
  • Verhandlung von Sozialplänen und Interessenausgleichen
  • Einigungsstellenverfahren
  • Verhandlung von Haustarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
  • Altersvorsorge
  • Transfergesellschaften

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