Medizinrecht

Wir betreuen bundesweit tätige Krankenhausträger, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Heilmittelerbringer und Ärzte verschiedener Fachrichtungen in strategischen und konzeptionellen Fragen. Insbesondere durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Dezernaten sowie der OFM Oebel Fröhlich Michels GmbH bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Beratung in allen Belangen, die das Gesundheitswesen betreffen.

Im Arzthaftungsrecht vertreten wir unsere Mandanten sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen wegen möglicher Behandlungsfehler. Weiterhin entwickeln wir persönlich abgestimmte Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, die auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind. Schwerpunktmäßig stellt sich unser Leistungsangebot im Bereich des Medizinrechts wie folgt dar:

  • Krankenhausrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
  • Vertragsarztrecht
  • neue Versorgungsformen
  • ärztliches Berufsrecht
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Jennifer Meyer-Jüres

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Partnerin