Insolvenzrecht

Eine Insolvenz wirft nicht nur für das betroffene Unternehmen, sondern auch für dessen Gechäftspartner zahlreiche Fragen auf. Von entscheidender Wichtigkeit ist es in diesem Falle, seine Rechte zu kennen und schnellst möglich geltend zu machen. Unsere insolvenzrechtliche Tätigkeit umfasst insbesondere eine zielgerichtete Gläubigerberatung. In Kooperation mit der ROTONDA Inkasso GmbH sind wir darauf fokussiert, die Forderungen unserer Mandanten auch unter schwierigen Voraussetzungen zu realisieren.

Darüber hinaus beraten wir auch Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Krise geraten sind. Ist eine Insolvenz absehbar, besteht akuter Handlungsbedarf, um Haftungsrisiken der Beteiligten erkennen und eindämmen zu können. Wir entwickeln frühzeitig Strategien zur Haftungsvermeidung, insbesondere für Geschäftsführer und Vorstände. Darüber hinaus erarbeiten wir Konzepte über den zukünftigen Werdegang, einer möglichen Sanierung und gegebenenfalls der Weiterführung des Unternehmens. Hierbei unterstützen wir unsere Mandanten durch eine ganzheitliche Beratung in enger Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern.

Zusammengefasst besteht unsere insolvenzrechtliche Tätigkeit schwerpunktmäßig aus den folgenden  Bereichen:

  • Gläubigerberatung
  • Beratung der Unternehmensleitung in Haftungsfragen
  • Beratung von Unternehmen in Zeiten der Krise
  • Erarbeitung von Sanierungskonzepten

Ihre Ansprechpartner

Dr. Jennifer Meyer-Jüres

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Partnerin