Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtliche Beratung ist von zentraler Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg. Wir beraten und vertreten Unternehmen, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Führungskräfte in den Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Darüber hinaus sind wir mit den arbeitsrechtlichen Folgen komplexer gesellschaftsrechtlicher Fusionen und Übernahmen vertraut. Ferner beraten und vertreten wir Arbeitnehmer von der Begründung eines Arbeitsverhältnisses bis hin zu seiner Beendigung. Kernstücke unserer Tätigkeiten sind:

  • Individualarbeitsrecht, u.a. Kündigungsschutzrecht
  • Kollektivarbeitsrecht, Betriebsverfassungsgesetz, Mitbestimmungsgesetze
  • Begleitung bei Betriebsveräußerungen und Umwandlungen
  • Outsourcing und Transfergesellschaften
  • Arbeitsrechtliche Due Dilligence bei M&A
  • Betriebsübergang und Liquidation
  • Erstellung von Anstellungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Prozessführung vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
  • Einigungsstellenverfahren
  • Verhandlung von Haustarifverträgen und Betriebsvereinbarungen

Ihre Ansprechpartner

Olaf Junge

Rechtsanwalt
Counsel

Mariolina Münzel

Rechtsanwältin
Associate

Patrick Fock

Rechtsanwalt
Associate