Brauerei- und Gaststättenrecht

Die Bierlieferungsvereinbarung beschäftigt seit Jahrzehnten alle Instanzen der sich ständig weiter entwickelnden Rechtsprechung. Komplexe wirtschaftliche Parameter und die Einbettung der Bezugsbindung in verschiedene Vertragsmuster erfordern interdisziplinäre Ausrichtung und Branchenkenntnis.

Wir verfügen über die notwendige Kompetenz und Erfahrung, um Brauereien, Getränkefachgroßhändler und Gastronomiebetriebe zu beraten und zu vertreten.

Schwerpunkte unserer brauerei- und gaststättenrechtlichen Beratung sind:

  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei vertraglichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Gastronomieobjekten und Veranstaltungen
  • Überprüfung, Verhandlung und Gestaltung von Bier- und Getränkelieferungsvereinbarungen
  • Beratung zu sämtlichen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Gastronomieobjekten
  • Beratung zur Optimierung von branchenbezogenen Unternehmensstrukturierungen

Ihre Ansprechpartner

Marc Baldus

Rechtsanwalt
Partner

Axel Walter

Rechtsanwalt, LL.M. (Melbourne)
Partner